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   VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867   

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https://dejure.org/2017,4250
VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867 (https://dejure.org/2017,4250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867 (https://dejure.org/2017,4250)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. Februar 2017 - 14 ZB 16.1867 (https://dejure.org/2017,4250)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayNatSchG Art. 39 Abs. 1; VwGO § 67 Abs. 1, § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5, § 124a Abs. 4 S. 4
    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und Aufklärungsrüge

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausüben des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts eines Grundstücks zugunsten eines eingetragenen Vereins (hier: Landesbund für Vogelschutz e.V.); Beweiswürdigung des Gerichts zur Vereinbarung eines Tauschvertrags; Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht

  • rewis.io

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - Rüge der fehlerhaften Beweiswürdigung und Aufklärungsrüge

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausüben des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts eines Grundstücks zugunsten eines eingetragenen Vereins (hier: Landesbund für Vogelschutz e.V.); Beweiswürdigung des Gerichts zur Vereinbarung eines Tauschvertrags; Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 26.09.1995 - 9 B 93.2828

    Zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach dem BayNatSchG

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Es hat zunächst aus der Wertigkeit der Grundstücke - Übereignung eines 10.799 m² großen Grundstücks mit einem Wert von 11.878,90 Euro im Gegenzug zur Verschaffung eines halben Miteigentumsanteils an einem 1.579 m² großen Grundstück im Gesamtwert von 958, 20 Euro - nachvollziehbar darauf geschlossen, dass die Gegenleistung des Herrn M. F. hauptsächlich in der Ausgleichszahlung von 11.399,80 Euro liegt (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 26.9.1995 - 9 B 93.2828 - BayVBl 1996, 210).
  • BVerwG, 25.06.2012 - 7 BN 6.11

    Aufklärungsrüge; fehlender Beweisantrag; Erforderlichkeit eines weiteren

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Hierfür ist ein Beweisantrag erforderlich, der förmlich spätestens in der mündlichen Verhandlung zu stellen ist (BVerwG, B.v. 25.6.2012 - 7 BN 6.11 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des Sachverhalts oder der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 ZB 11.452 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 20.11.2013 - 10 ZB 13.827 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u.a. - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 14 ZB 11.452

    Witwengeld

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des Sachverhalts oder der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 ZB 11.452 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 20.11.2013 - 10 ZB 13.827 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u.a. - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1083

    Zulassungsantrag; Beihilfe; LASIK-Operation; chirurgische Hornhautkorrektur durch

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 20.11.2013 - 10 ZB 13.827

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Darlegungsanforderungen; Unzumutbarkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des Sachverhalts oder der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. BayVGH, B.v. 18.2.2014 - 14 ZB 11.452 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 20.11.2013 - 10 ZB 13.827 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u.a. - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss, um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N.; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 20.03.2024 - 9 ZB 21.2531

    Nachbarklage gegen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieb, Gemengelage, Umgriff

    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer fristgerecht (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, (2.) ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, (3.) erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist, und (4.) darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.08.2020 - 7 ZB 19.1999

    Staatsanwaltschaft hätte mit Presse-Info zuwarten müssen

    Um den auf grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache gestützten Zulassungsantrag zu begründen, muss der Rechtsmittelführer innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (1.) eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren sowie deren (2.) Klärungsfähigkeit, (3.) Klärungsbedürftigkeit und (4.) allgemeine Bedeutung substantiiert darlegen (BayVGH, B.v. 7.2.2017 - 14 ZB 16.1867 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21

    Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass der Rechtsmittelführer unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und auch für die Entscheidung in einem Berufungsverfahren erheblich ist, und darlegt, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. Senat, Beschl. v. 13.03.2018 - 1 S 1215/17 -, juris Rn. 32; BayVGH, Beschl. v. 07.02.2017 - 14 ZB 16.1867 -, juris Rn. 15 m.w.N.).
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